ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsverhältnisse zwischen CULT Car GmbH (nachfolgend "Unternehmen" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten insbesondere nicht, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Die Ausführung eines Auftrages durch das Unternehmen oder ein Angebot des Unternehmens begründet einen Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterschrieben werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Fracht- und sonstige Lieferkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird bei Rechnungsstellung fällig. Geldzahlungen sind nur wirksam, wenn sie auf das in der Rechnung bezeichnete Konto geleistet werden. Der Kunde hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist, von uns anerkannt oder unbestritten ist.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Wird die Frist nicht eingehalten, fallen ab dem 11. Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist in diesem Fall auch zum Ersatz der Mahnkosten verpflichtet.

4. Lieferung und Leistung

Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Über nicht absehbare Ereignisse, die das Unternehmen an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern (höhere Gewalt, Arbeitskampf, Streik usw.), wird das Unternehmen den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesen Fällen ist das Unternehmen berechtigt, sich für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von seinen Lieferverpflichtungen zu lösen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.

Eine Verzögerung von mehr als 12 Wochen (bei Komplettrestaurierungen) bzw. mehr als 6 Wochen (bei sonstigen Arbeiten) bedarf der Vereinbarung einer angemessenen Fristverlängerung mit dem Kunden.

5. Werkstatthaftpflichtversicherung

Während der Servicearbeiten bzw. Lagerung der Fahrzeuge besteht für das Fahrzeug eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Fahrzeugeinschlussversicherung. Diese versichert außen auf dem Fahrzeug entstehende Schäden, sowie alle Schäden, welche durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs entstehen (bis zu einer Versicherungssumme von max. 50.000€). Nicht versichert sind durch die Werkstatthaftpflichtversicherung alle Schäden durch Diebstahl, Elementarschäden (z.B. Brand, Überschwemmung), Park- und Transporthangschäden. Auch die Werkstatthaftpflichtversicherung verlangt die Nachweispflicht eines Verschuldens unsererseits.

6. Fertigstellung und Gefahrenübergang

Wird nach vollständiger Fertigstellung, d.h. der Möglichkeit der Abholung durch den Kunden, das Werk ohne unser Verschulden nicht unverzüglich abgeholt, so gehen Gefahr und Kosten der Aufbewahrung auf den Kunden über. Für jeden angefangenen Tag der Lagerhaltung wird, ab dem 7. Tag nach Benachrichtigung, eine Gebühr in Höhe von € 5,- berechnet. Bei Annahmeverzug durch den Kunden sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Mit Reparatur und Einbau am Fahrzeug erwirbt das Fahrzeug unsere Arbeitsleistung und geht wieder in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleibt das Fahrzeug in unserem Besitz (Unternehmenspfandrecht), wir sind berechtigt, eine Herausgabe oder Abholung zu verweigern. Wir sind zur Auflösung des Eigentumsvorbehaltes durch Zahlung mit einfacher Mehrheit der Anteile am Fahrzeug berechtigt. Eine weitergehende Verfügung über das Fahrzeug ist bis zur vollständigen Bezahlung nur nach unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

8. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für die von uns durchgeführten Arbeiten für die Dauer von 12 Monaten. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden umgehend nach Übergabe der Leistung zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme bzw. Inbetriebnahme der Leistung. Bei berechtigten Mängelansprüchen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. ist sie unmöglich, unzumutbar, verweigert oder unangemessen verzögert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde eigenständig oder durch Dritte Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ohne dass wir dem vorher schriftlich zugestimmt haben.

Keine Gewährleistung oder Haftung besteht für bereits vorhandene Komponenten (z.B. Motor, Getriebe, Achsen, Vergaser, Blech- und Schweißarbeiten, Felgen, Lackierarbeiten, Innenausstattung, Verkabelung, usw.) sowie für die StVO-Konformität.

9. Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens, falls der Kunde Ansprüche direkt gegen diese geltend macht.

Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragsziels notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung des Unternehmens oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche nach Ziffer 9 sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Nicht ersetzt werden Schäden, die durch die Beauftragung Dritter durch den Kunden oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch Dritte oder den Kunden selbst entstanden sind. Auch Diebstahl, Vandalismus oder Zerstörung durch Dritte sind vom Schadenersatzanspruch ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Mehrkosten oder mittelbare Schäden, soweit diese nicht nachweislich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

11. Gesamthaftung

Soweit der Schadenersatz gegenüber uns dem Grunde nach unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch hinsichtlich des persönlichen Schadenersatzanspruchs von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

12. Veröffentlichung von Bild-, Video- und Audioaufnahmen

Das Unternehmen ist berechtigt, Vorher-Nachher-Fotos (mit geschwärzten Kennzeichen) sowie Video- und Audioaufnahmen der durchgeführten Arbeiten auf der Homepage sowie in sozialen Medien zu veröffentlichen. Dies dient der Dokumentation unserer Arbeitsqualität und dem Marketing. Der Kunde kann der Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Landsberg am Lech, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: Januar 2024